Heizungstausch Förderzuschuss-Vergleich 2023 / 2024

Die Bundesregierung einigt sich gerade auf ein neues Förderkonzept zum Heizungstausch. Unter anderem sollen Wärmepumpen großzügiger gefördert werden als bisher. In der folgenden Tabelle können Sie die bisherigen Fördermöglichkeiten mit den neuen voraussichtlich ab dem 01.01.2024 geltenden Fördermöglichkeiten vergleichen.

Wir beraten Sie gerne, bei der Auswahl der richtigen Förderung.

BEG EM bis 31.12.2023 (BAFA)

Max. Investitionssumme je Wohneinheit:
60.000 €

max. 600.000 €

25 % Zuschuss Basisförderung
für alle Sanierer

+ 5 % Wärmepumpenbonus
für alle Sanierer
bei Wärmequelle Wasser, Erdreich, Abwasser oder natürlichen Kältemitteln

+ 10 % Heizungstauschbonus
für alle Sanierer
bei Austausch von Öl-, Gas- (>20 Jahre), Kohle-, Nachtspeicher-Heizung





Max. Förderung je Wohneinheit:
40 % Zuschuss = 24.000 €

BEG EM ab 01.01.2024 (KfW)

Max. Investitionssumme für 1. Wohneinheit:
30.000 €

ab 2.WE je 15.000 €, ab 7. WE je 8.000 €

30 % Zuschuss Basisförderung
für alle Sanierer

+ 5 % Wärmepumpenbonus
für alle Sanierer
bei Wärmequelle Wasser, Erdreich, Abwasser oder natürlichen Kältemitteln

+ 20 % Geschwindigkeitsbonus
für selbstnutzende Wohneigentümer
bei Austausch von Öl-, Gas- (>20 Jahre), Kohle-, Nachtspeicher-Heizung
bis spätestens 2028 (danach Reduzierung um 3 % alle 2 Jahre)

+ 30 % Einkommensbonus
für selbstnutzende Wohneigentümer
mit zu versteuerndem Haushaltseinkommen < 40.000 €

Max. Förderung für 1. Wohneinheit:
70 % Zuschuss = 21.000 €

Bitte beachten: Das Förderkonzept für 2024 steht noch nicht endgültig fest. Die Angaben beziehen sich auf die Beschlussempfehlung für den Deutschen Bundestag vom 05.07.2023 sowie Anpassungen vom 08.09.2023.

Über Details können Sie sich u.a. auf den Seiten der Energie-Fachberater informieren: https://www.energie-fachberater.de/news/foerderung-heizung-2024.php 


BEG EM bis 31.12.2023 (BAFA)

Max. Investitionssumme je Wohneinheit:
60.000 €

max. 600.000 €

10 % Zuschuss Basisförderung
für alle Sanierer
Solarthermie-/Wärmepumpen-Pflicht

+ 10 % Heizungstauschbonus
für alle Sanierer
bei Austausch von Öl-, Gas- (>20 Jahre), Kohle-, Nachtspeicher-Heizung





Max. Förderung je Wohneinheit:
20 % Zuschuss = 12.000 €

BEG EM ab 01.01.2024 (KfW)

Max. Investitionssumme für 1. Wohneinheit:
30.000 €

ab 2.WE je 15.000 €, ab 7. WE je 8.000 €

30 % Zuschuss Basisförderung
für alle Sanierer
keine Solarthermie-/Wärmepumpen-Pflicht

+ 20 % Geschwindigkeitsbonus
für selbstnutzende Wohneigentümer
bei Austausch von Öl-, Gas- (>20 Jahre), Kohle-, Nachtspeicher-Heizung
bis spätestens 2028 (danach Reduzierung um 3 % alle 2 Jahre)

+ 30 % Einkommensbonus
für selbstnutzende Wohneigentümer
mit zu versteuerndem Haushaltseinkommen < 40.000 €

Max. Förderung für 1. Wohneinheit:
70 % Zuschuss = 21.000 €

Bitte beachten: Das Förderkonzept für 2024 steht noch nicht endgültig fest. Die Angaben beziehen sich auf die Beschlussempfehlung für den Deutschen Bundestag vom 05.07.2023 sowie Anpassungen vom 08.09.2023.

Über Details können Sie sich u.a. auf den Seiten der Energie-Fachberater informieren: https://www.energie-fachberater.de/news/foerderung-heizung-2024.php 


BEG EM bis 31.12.2023 (BAFA)

Max. Investitionssumme je Wohneinheit:
60.000 €

max. 600.000 €

Gebäudenetz-Errichtung 20-30 % Zuschuss Basisförderung
max. 75% Biomasse = 20%, max. 25% Biom. = 25%, ohne Biom. = 30%
Gebäudenetz-Anschluss 25 % Zuschuss Basisförderung
Wärmenetz-Anschluss 30 % Zuschuss Basisförderung
für alle Sanierer

+ 10 % Heizungstauschbonus
für alle Sanierer
bei Austausch von Öl-, Gas- (>20 Jahre), Kohle-, Nachtspeicher-Heizung
(bei Anschluss an Gebäude-/Wärmenetz, nicht bei Errichtung/Erweiterung)



Max. Förderung je Wohneinheit:
20 % Zuschuss = 12.000 €

Gebäudenetz-Errichtung 30 % Zuschuss = 18.000 €
Gebäudenetz-Anschluss 35 % Zuschuss = 21.000 €
Wärmenetz-Anschluss 40 % Zuschuss = 24.000 €

BEG EM ab 01.01.2024 (KfW)

Max. Investitionssumme für 1. Wohneinheit:
30.000 €

ab 2.WE je 15.000 €, ab 7. WE je 8.000 €

30 % Zuschuss Basisförderung
für alle Sanierer



+ 20 % Geschwindigkeitsbonus
für selbstnutzende Wohneigentümer
bei Austausch von Öl-, Gas- (>20 Jahre), Kohle-, Nachtspeicher-Heizung
bis spätestens 2028 (danach Reduzierung um 3 % alle 2 Jahre)

+ 30 % Einkommensbonus
für selbstnutzende Wohneigentümer
mit zu versteuerndem Haushaltseinkommen < 40.000 €

Max. Förderung für 1. Wohneinheit:
70 % Zuschuss = 21.000 €

Bitte beachten: Das Förderkonzept für 2024 steht noch nicht endgültig fest. Die Angaben beziehen sich auf die Beschlussempfehlung für den Deutschen Bundestag vom 05.07.2023 sowie Anpassungen vom 08.09.2023.

Über Details können Sie sich u.a. auf den Seiten der Energie-Fachberater informieren: https://www.energie-fachberater.de/news/foerderung-heizung-2024.php 


BEG EM bis 31.12.2023 (BAFA)

Max. Investitionssumme je Wohneinheit:
60.000 €

max. 600.000 €

25 % Zuschuss Basisförderung
für alle Sanierer

+ 10 % Heizungstauschbonus
für alle Sanierer
bei Austausch von Öl-, Gas- (>20 Jahre), Kohle-, Nachtspeicher-Heizung





Max. Förderung je Wohneinheit:
35 % Zuschuss = 21.000 €

BEG EM ab 01.01.2024 (KfW)

Max. Investitionssumme für 1. Wohneinheit:
30.000 €

ab 2.WE je 15.000 €, ab 7. WE je 8.000 €

30 % Zuschuss Basisförderung
für alle Sanierer

+ 20 % Geschwindigkeitsbonus
für selbstnutzende Wohneigentümer
bei Austausch von Öl-, Gas- (>20 Jahre), Kohle-, Nachtspeicher-Heizung
bis spätestens 2028 (danach Reduzierung um 3 % alle 2 Jahre)

+ 30 % Einkommensbonus
für selbstnutzende Wohneigentümer
mit zu versteuerndem Haushaltseinkommen < 40.000 €

Max. Förderung für 1. Wohneinheit:
70 % Zuschuss = 21.000 €

Bitte beachten: Das Förderkonzept für 2024 steht noch nicht endgültig fest. Die Angaben beziehen sich auf die Beschlussempfehlung für den Deutschen Bundestag vom 05.07.2023 sowie Anpassungen vom 08.09.2023.

Über Details können Sie sich u.a. auf den Seiten der Energie-Fachberater informieren: https://www.energie-fachberater.de/news/foerderung-heizung-2024.php 


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